Das Rechtscoaching ist ein Tool zur Wissensvermittlung und Übersetzung des juristischen Fachvokabulars. Es zielt darauf ab, Ihnen die Texte verständlich zu machen und zur Eigenermächtigung zu verhelfen.
Nach unserem kostenlosen Erstgespräch bereite ich das Rechtsgebiet passend auf. Genau so, dass Sie über die für Sie relevanten Teile ein fundiertes Wissen erhalten. Gegebenenfalls übersetze ich Ihnen das Juristenlatein, mit dem Sie konfrontiert sind, in verständliche Sprache. Wir treffen uns persönlich oder virtuell und ich bringe Ihnen das notwendige Rechtswissen näher. Den Umfang des Rechtsgebietes besprechen wir vorab, damit wir uns für das Rechtscoaching selbst genügend Zeit nehmen können.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Rechtscoaching um keine anwaltliche Rechtsberatung in einem anhängigen Verfahren handelt und ich Sie auch nicht vor Gericht vertrete. Auch verfasse ich keine anwaltlichen Schreiben oder gebe vorgefertigte Formulare weiter.
Ich statte Sie mit dem notwendigen Wissen aus, damit Sie persönlich Rechtshandlungen eigenständig vornehmen können und mögliche Fallstricke im Anlassfall erkennen. Mit fundierten juristischen Kenntnissen ausgestattet, bewegen Sie sich sicher im Rechtsraum und können wieder entspannt Ihren Weg gehen. Wissen ist für immer.
Bei einer Anreisedauer von 15-20 Minuten verrechne ich keine Anfahrtspauschale, ebenso nicht bei virtuell abzuhaltenden Terminen und Besprechungen.
Sonst ist die Pauschale für eine maximal 1,5 h dauernde Anfahrt + Abfahrt € 90,- + USt.
Einzelstunden kosten € 200,- + USt.
Wenn Sie sich mannigfaltigen Problemen gegenübersehen, brauchen Sie vielleicht den Rat eines Juristen, eines Technikers, eines erfahrenen Hausverwalters und/oder eines Mediators. Alle sind gesondert zu beauftragen, gesondert zu bezahlen und liefern ihre Ergebnisse für sich alleine ab. Aber wer führt die Ergebnisse so zusammen, dass ein umsetzbarer Wegweiser entsteht?
Ich erstelle ein Lösungskonzept, dass alle Disziplinen zusammenführt. Ich verbinde die rechtliche Expertise mit Erfahrungen, Begabungen und Weiterbildungen – ein Honorar, eine Ansprechperson, ein gutes Konzept. Alles, was Sie brauchen aus einer Hand.
Ich war bereits Wohnungseigentümerin, Mieterin und Hausverwalterin. Ich weiß genau, welche Position Sie haben und wie man sich in dieser fühlt. Ihren persönlichen individuellen Anteil, freue ich mich, von Ihnen direkt zu erfahren.
Nein, als Hausverwaltung kann man mich nicht beauftragen.
Ich arbeite immer im Interesse der jeweiligen Liegenschaft. Ziel ist es, für bestehende interdisziplinäre Probleme Lösungskonzepte zu erstellen, die Ihre Hausverwaltung oder Sie als Hausverwaltung dann umsetzen kann/können.
Grundsätzlich sind Sie in der Wahl Ihrer Auftragnehmer und Kooperationspartner von meiner Seite gänzlich frei. Für den Fall der Fälle aber kann ich Ihnen, aufgrund meiner längjährigen Berufserfahrung, für sehr viele Berufsgruppen Personen empfehlen, falls Sie dies benötigen und wünschen.
Sie kontaktieren mich telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir führen ein kostenloses Erstgespräch von 20-30 Minuten telefonisch oder über ein Online-Medium. In diesem klären wir miteinander ab, ob und wie ich Ihnen helfen kann.
Wenn Sie sich für einen Auftrag entscheiden, senden Sie mir ein E-Mail, in dem Sie das von Ihnen ausgewählte Paket anführen, Ihre Kontaktdaten und Terminwünsche, falls vorhanden und die exakte Bezeichnung meines Auftraggebers/meiner Auftraggeber anführen (WEG oder einzelne Eigentümer). Sollten Sie sich beim Telefonat schon sicher sein und bereits mit gefasstem Entschluss mit mir telefonieren, mache ich es gerne auch unkompliziert und sende Ihnen mein Auftragsformular gleich im Anschluss zu. Dieser liegen die Bedingungen und meine Kostennote bei. Mit Rücksendung des gegengezeichneten Angebotes ist unser Vertrag wirksam zustande gekommen. Nach Einlangen der Bezahlung kontaktiere ich Sie via via E-Mail oder telefonisch für die weiteren gemeinsamen Schritte.
Wie bei anderen Branchen bezahlen Sie das gewählte Paket im Voraus auf Basis meiner Kostennote. Beachten Sie, dass eine WEG vorsteuerabzugsberechtigt ist, Sie dann also nur den Nettobetrag bezahlen.
Bis 24 h vor dem vereinbarten Termin ist eine Terminverlegung oder Absage kostenfrei möglich. Für kurzfristigere Absagen wird das Honorar als Aufwandsersatz verrechnet.